Weihnachtsgeschenke an Dienstnehmer

 

Derzeit können übliche angemessene Sachzuwendungen bis zu einem Betrag von EUR 186,00 p.a. lohnsteuerfrei gewährt werden, wenn es sich dabei um kleine Annehmlichkeiten oder Aufmerksamkeiten handelt. Nach Auffassung der Finanzverwaltung zählen dazu beispielsweise Gutscheine und Geschenkmünzen, wenn diese nicht in Bargeld abgelöst werden können.