Steuerzuckerl für KMUs

 

Im Parlament bereits beschlossen: Das neue KMU-Förderungsgesetz bringt ab 2007 einige steuerliche Erleichterungen.


Freibetrag für investierte Gewinne

Einnahmen-Ausgaben-Rechner werden einen Teil ihres Gewinnes als zusätzlichen Posten von der Steuer absetzen können, wenn sie in bestimmtes Anlagevermögen inklusive Wertpapiere investieren. Dabei gelten folgende Grenzen:

 

  • max. 10 % des Jahresgewinnes
  • aber nicht mehr als die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der begünstigten Wirtschaftsgüter und
  • nicht mehr als EUR 100.000,00 pro natürliche Person und Jahr.

 

Begünstigte Wirtschaftsgüter sind:

 

  • neue abnutzbare körperliche Anlagegüter
  • bestimmte Wertpapiere (bestimmte Inhaberschuldverschreibungen von Emittenten aus dem EU-/EWR-Raum; Forderungen aus Schuldscheindarlehen an die Republik Österreich oder eines anderen EU- oder EWR-Staates; Anteilsscheine aus Kapitalanlagefonds im Sinne des Investmentfondsgesetzes sowie von Kapitalanlagefonds aus dem EU- und EWR-Raum, die in solche Schuldverschreibungen investieren; bestimmte Anteilsscheine an Immobilienfonds aus dem EU- und EWR-Raum)
  • kein PKW (außer Fahrschule, gewerbliche Personenbeförderung)
  • keine Gebäude, Luftfahrzeuge, geringwertige oder gebrauchte Wirtschaftsgüter
  • keine Wirtschaftsgüter von einem Unternehmen, das unter beherrschendem Einfluss des Steuerpflichtigen steht
  • keine Wirtschaftsgüter, für die ein Forschungsfreibetrag geltend gemacht wurde.

 

Eine Abschreibung ist zusätzlich möglich. Die Behaltedauer beträgt mindestens vier Jahre. Scheidet das Anlagegut vorzeitig aus, ist der Freibetrag gewinnerhöhend aufzulösen. Wertpapiere können aber nachbeschafft werden.


Weitere Zuckerl:

 

  • Einnahmen-Ausgaben-Rechner können ab 2007 Verluste aus den drei vorangegangenen Jahren vortragen und steuerlich verwerten (bisher nur Anlaufverluste).
  • Die Kleinunternehmergrenze in der Umsatzsteuer wird ab 2007 von EUR 22.000,00 auf EUR 30.000,00 netto angehoben.