Aufbewahrungspflicht für Unterlagen 2001 endet

 

Am 31. Dezember 2008 endet die Aufbewahrungspflicht für die Unterlagen des Jahres 2001. Ab 01. Jänner 2009 können alle Unterlagen bis inklusive dem Jahr 2001 vernichtet werden.

Dies gilt allerdings nur, falls diese Unterlagen nicht in einem laufenden Verfahren zur Beweisführung dienen oder Grundstücke betreffen. Unterlagen über Grundstücke müssen bis zu 22 Jahren aufbewahrt werden.