Aufzeichnung der Arbeitszeiten

 

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeiten seiner Dienstnehmer aufzuzeichnen. Ab 2008 wurden die Strafen für die Nichtaufzeichnung drastisch erhöht, und zwar auf EUR 72,00 bis EUR 1.815,00 pro Arbeitnehmer. Die Aufzeichnung kann auch durch Mitarbeiter erfolgen, der monatliche Arbeitszeitenbericht muss allerdings die Unterschrift von Dienstgeber und Dienstnehmer tragen.