Änderungen für freie Dienstnehmer ab 2008

 

BMVG: Ab 1. Jänner 2008 werden freie Dienstnehmer auch in das System der Abfertigung NEU einbezogen. Wie für Arbeitnehmer beträgt die Beitragshöhe für freie Dienstnehmer 1,53 %.

Für bereits zum 31.12.2007 bestehende freie Dienstverhältnisse sind die Beiträge an die Mitarbeitervorsorgekasse ab 1.1.2008 zu entrichten. Für neu abgeschlossene freie Dienstverhältnisse ist der erste Monat beitragsfrei.


Krankenversicherung: Die Krankenversicherungsbeiträge werden auf 7,65 % angehoben. Hievon trägt der freie Dienstnehmer 3,87 % und der Auftraggeber 3,78 %.


Arbeitslosenversicherung: Ab 1.1.2008 werden auch freie Dienstnehmer in das System der Arbeitslosenversicherung einbezogen. Der AIV-Beitrag beträgt 6 % und wird je zur Hälfte von Auftraggeber und freiem Dienstnehmer getragen.