Neue Werte in der Sozialversicherung / Senkung Lohnabgaben

 

Der Insolvenzentgeltsicherungs-Beitrag wird von 0,55 % auf 0,45 % der Beitragsgrundlage gesenkt. Bereits mit 01. Juli 2014 wurde der Unfallversicherungs-Beitrag von 1,4 % auf 1,3 % gesenkt.

 

Für das Jahr 2015 wurden die sozialversicherungsrelevanten Werte wie folgt festgesetzt:

 

  • Höchstbeitragsgrundlage: EUR 4.650,00

  • tägliche Höchstbeitragsgrundlage: EUR 155,00

  • jährliche Höchstbemessungsgrundlage für Sonderzahlungen: EUR 9.300,00

  • Höchstbeitragsgrundlage für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: EUR 5.425,00

  • Geringfügigkeitsgrenze: EUR 405,98

  • tägliche Geringfügigkeitsgrenze: EUR 31,17