Neue Werte in der Sozialversicherung

 

Der Dienstgeberbeitrag wird von 4,5 % auf 4,1 % der Beitragsgrundlage gesenkt.

 

Für das Jahr 2017 wurden die sozialversicherungsrelevanten Werte wie folgt festgesetzt:

 

  • Höchstbeitragsgrundlage: EUR 4.980,00

  • tägliche Höchstbeitragsgrundlage: EUR 166,00

  • jährliche Höchstbemessungsgrundlage für Sonderzahlungen: EUR 9.960,00

  • Höchstbeitragsgrundlage für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: EUR 5.810,00

  • Geringfügigkeitsgrenze: EUR 425,70

  • tägliche Geringfügigkeitsgrenze: entfällt ab 01. Jänner 2017

 

Die Auflösungsabgabe für das Jahr 2017 beträgt EUR 124,00.