Vorsteuerabzug bei Elektroautos

 

 

Seit 01. Jänner 2016 sind die Anschaffungskosten von Elektroautos vorsteuerabzugsberechtigt. Der volle Vorsteuerabzug steht Ihnen allerdings nur bei Anschaffungskosten bis maximal EUR 40.000,00 brutto zu. Zwischen EUR 40.000,00 und EUR 80.000,00 gibt es einen aliquoten Vorsteuerabzug. Kostet das Elektroauto mehr als EUR 80.000,00 brutto, so steht kein Vorsteuerabzug zu. Nach Ansicht des BMF kann bei in Vorjahren angeschafften Elektroautos eine positive Vorsteuerberichtigung für ab dem Jahr 2016 noch verbleibende Jahresfünftel vorgenommen werden.

Elektroautos sind wegen der fehlenden CO2-Emissionen nicht NoVA-pflichtig und von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Für jene Mitarbeiter, die das arbeitgebereigene Elektroauto privat nutzen dürfen, fällt keine Sachbezug an.