Neue Werte in der Sozialversicherung

 

Für das Jahr 2013 wurden die sozialversicherungsrelevanten Werte wie folgt festgesetzt:

 

  • Höchstbeitragsgrundlage: EUR 4.440,00

  • tägliche Höchstbeitragsgrundlage: EUR 148,00

  • jährliche Höchstbemessungsgrundlage für Sonderzahlungen: EUR 8.550,00

  • Höchstbeitragsgrundlage für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: EUR 5.180,00

  • Geringfügigkeitsgrenze: EUR 386,80

  • tägliche Geringfügigkeitsgrenze: EUR 29,70