Unternehmensgesetzbuch - Was ist neu ?

 

Wer ist Unternehmer ?

Unternehmer ist jeder, der ein Unternehmen betreibt. Als Unternehmen gilt jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, auch wenn sie nicht auf Gewinn gerichtet ist.

Gesellschaften gelten in der Regel automatisch als Unternehmer. Dazu zählen insbesondere: GmbH, AG, Genossenschaften, Europäische Gesellschaft, Europäische wirtschaftliche Interessensgemeinschaft, nicht jedoch automatisch Vereine.

Neues für Personengesellschaften

Personengesellschaften werden zwar im Firmenbuch nach wie vor zwingend eingetragen, müssen aber nicht zwingend Unternehmer sein. Die Unterscheidung zwischen OEG und OHG einerseits sowie KEG und KG andererseits entfällt im Übrigen ab 2007: Dann gibt es nur mehr die "Offene Gesellschaft" (OG) sowie die "Kommanditgesellschaft" (KG).

Eintragung im Firmenbuch

Gesellschaften müssen wie schon bisher stets eingetragen werden. Darüber hinaus kann sich aber jeder Einzelunternehmer in Zukunft ins Firmenbuch eintragen lassen. Bisher war dies ja Kleinunternehmern nicht möglich. Wenn sie unternehmerisch tätig sind, können sich auch Vereine eintragen lassen - sie müssen sogar, wenn sie die Umsatzgrenzen von EUR 400.000,00 / Jahr übersteigen.

Firma von eingetragenen Unternehmen

Wer im Firmenbuch eingetragen ist (egal ob zwingend oder freiwillig), muss sich an die Regeln zur Firmennamenbildung halten.

Folgendes ist zu beachten:

 

  • Auch Einzelunternehmer können eine Fantasiebezeichnung wählen.
  • Die Firma darf nicht irreführend sein, sie muss zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen (also z.B. möglich "Würstelstand bei der Oper").
  • Die Rechtsform muss in der Firma enthalten sein. Ein Einzelunternehmer muss also den Zusatz "eingetragener Unternehmer" oder "e.U." im Namen führen. Für die Personengesellschaften sind die Bezeichnungen "Offene Gesellschaft" oder "OG" bzw. "Kommanditgesellschaft" oder "KG" erlaubt. Freie Berufe müssen einen Hinweis auf den freien Beruf enthalten. Personengesellschaften freier Berufe können sich aber auch etwa "Partnerschaft" sowie "... und Partner" nennen.
  • Spätestens mit 01.01.2010 müssen die schon jetzt eingetragenen Einzelunternehmer und Personengesellschaften den neuen Rechtsformzusatz ihrer Firma beifügen und dies zum Firmenbuch anmelden. Ausnahme: Eine OHG mit der Bezeichnung "OHG" kann sich weiter OHG nennen.
  • Bei einer Änderung der Rechtsform (z.B. OG in KG) ist zwingend der Rechtsformzusatz zu ändern. Dies war bisher nicht immer erforderlich.

 

Angaben auf Geschäftspapieren und Websites

Ab 2007 müssen alle eingetragenen Unternehmer (nicht nur Kapitalgesellschaften) neben der Firma folgende Daten anführen: Rechtsform, Sitz, Firmenbuchgericht, Firmenbuchnummer. Einzelunternehmer haben auch ihren Namen anzugeben, wenn er sich von der Firma unterscheidet. Bei einer GmbH & Co KG müssen nicht nur die Daten der KG selbst, sondern auch diejenigen der GmbH angeführt werden.