Aufhebung der Wertpapierdeckung für Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen

 

Hauptargument des VfGH ist, dass die Wertpapierdeckung nicht in einer Weise ausgestaltet ist, dass sie den Arbeitnehmern eine endgültige Besicherung Ihrer (künftigen) Ansprüche gewährleistet. denn dem Arbeitgeber ist die Verpfändung der zur Deckung der Rückstellung dienenden Wertpapiere - jedenfalls nicht in allen Fällen - untersagt.

Nachdem die Aufhebung am 8. November 2006 kundgemacht wurde, entfällt die Wertpapierdeckung mit dem 9. November 2006.

Eine Wiedereinführung der Wertpapierdeckung für Pensionsrückstellungen ist nach Angabe des Bundesministeriums für Finanzen geplant. Ob sich eine Wiedereinführung noch im Jahr 2006 ausgehen wird, ist aufgrund der derzeitigen politischen Situation eher unwahrscheinlich.