Halbierung der Kraftfahrzeugsteuer ab 01. Juli 2007

 

Eine derzeit dem Nationalrat vorliegende Regierungsvorlage sieht die Halbierung der Kraftfahrzeugsteuer für LKW mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen ab 01.07.2007 vor.

Die Gesetzesänderung soll der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Transportwirtschaft dienen.

Die endgültige Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.