Neue Werte in der Sozialversicherung
Für das Jahr 2013 wurden die sozialversicherungsrelevanten Werte wie folgt festgesetzt:
- Höchstbeitragsgrundlage: EUR 4.440,00
- tägliche Höchstbeitragsgrundlage: EUR 148,00
- jährliche Höchstbemessungsgrundlage für Sonderzahlungen: EUR 8.550,00
- Höchstbeitragsgrundlage für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: EUR 5.180,00
- Geringfügigkeitsgrenze: EUR 386,80
- tägliche Geringfügigkeitsgrenze: EUR 29,70