Neue Werte in der Sozialversicherung
Für das Jahr 2014 wurden die sozialversicherungsrelevanten Werte wie folgt festgesetzt:
- Höchstbeitragsgrundlage: EUR 4.530,00
- tägliche Höchstbeitragsgrundlage: EUR 151,00
- jährliche Höchstbemessungsgrundlage für Sonderzahlungen: EUR 9.060,00
- Höchstbeitragsgrundlage für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: EUR 5.285,00
- Geringfügigkeitsgrenze: EUR 395,31
- tägliche Geringfügigkeitsgrenze: EUR 30,35