Neue Werte in der Sozialversicherung / Senkung Lohnabgaben
Der Insolvenzentgeltsicherungs-Beitrag wird von 0,55 % auf 0,45 % der Beitragsgrundlage gesenkt. Bereits mit 01. Juli 2014 wurde der Unfallversicherungs-Beitrag von 1,4 % auf 1,3 % gesenkt.
Für das Jahr 2015 wurden die sozialversicherungsrelevanten Werte wie folgt festgesetzt:
- Höchstbeitragsgrundlage: EUR 4.650,00
- tägliche Höchstbeitragsgrundlage: EUR 155,00
- jährliche Höchstbemessungsgrundlage für Sonderzahlungen: EUR 9.300,00
- Höchstbeitragsgrundlage für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: EUR 5.425,00
- Geringfügigkeitsgrenze: EUR 405,98
- tägliche Geringfügigkeitsgrenze: EUR 31,17