Neue Werte in der Sozialversicherung
Der Insolvenzentgeltsicherungs-Beitrag wird von 0,45 % auf 0,35 % der Beitragsgrundlage gesenkt.
Für das Jahr 2016 wurden die sozialversicherungsrelevanten Werte wie folgt festgesetzt:
- Höchstbeitragsgrundlage: EUR 4.860,00
- tägliche Höchstbeitragsgrundlage: EUR 162,00
- jährliche Höchstbemessungsgrundlage für Sonderzahlungen: EUR 9.720,00
- Höchstbeitragsgrundlage für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: EUR 5.670,00
- Geringfügigkeitsgrenze: EUR 415,72
- tägliche Geringfügigkeitsgrenze: EUR 31,92
Die Auflösungsabgabe für das Jahr 2016 beträgt EUR 121,00.