Neue Werte in der Sozialversicherung

 

Der Insolvenzentgeltsicherungs-Beitrag wird von 0,45 % auf 0,35 % der Beitragsgrundlage gesenkt.

 

Für das Jahr 2016 wurden die sozialversicherungsrelevanten Werte wie folgt festgesetzt:

 

  • Höchstbeitragsgrundlage: EUR 4.860,00

  • tägliche Höchstbeitragsgrundlage: EUR 162,00

  • jährliche Höchstbemessungsgrundlage für Sonderzahlungen: EUR 9.720,00

  • Höchstbeitragsgrundlage für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: EUR 5.670,00

  • Geringfügigkeitsgrenze: EUR 415,72

  • tägliche Geringfügigkeitsgrenze: EUR 31,92

 

Die Auflösungsabgabe für das Jahr 2016 beträgt EUR 121,00.