Neue Werte in der Sozialversicherung
Für das Jahr 2012 wurden die sozialversicherungsrelevanten Werte wie folgt festgesetzt:
- Höchstbeitragsgrundlage: EUR 4.230,00
- tägliche Höchstbeitragsgrundlage: EUR 141,00
- jährliche Höchstbemessungsgrundlage für Sonderzahlungen: EUR 8.460,00
- Höchstbeitragsgrundlage für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: EUR 4.935,00
- Geringfügigkeitsgrenze: EUR 376,26
- tägliche Geringfügigkeitsgrenze: EUR 28,89