Neue Werte in der Sozialversicherung

 

 

Für das Jahr 2012 wurden die sozialversicherungsrelevanten Werte wie folgt festgesetzt:

 

  • Höchstbeitragsgrundlage: EUR 4.230,00

  • tägliche Höchstbeitragsgrundlage: EUR 141,00

  • jährliche Höchstbemessungsgrundlage für Sonderzahlungen: EUR 8.460,00

  • Höchstbeitragsgrundlage für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: EUR 4.935,00

  • Geringfügigkeitsgrenze: EUR 376,26

  • tägliche Geringfügigkeitsgrenze: EUR 28,89