Kindergeld neu

 

Die Bundesregierung konnte sich schlussendlich auf das ab 1. Jänner 2010 gültige Kindergeld einigen - hierbei stehen fünf Varianten zur Auswahl:

1. Variante (wie bisher):
Kindergeld in Höhe von EUR 436,00 / Monat für maximal 36 Monate (bei Splittung der Karenz von 30 + 6 Monate der Elternteile).

2. Variante (wie bisher):
Kindergeld in Höhe von EUR 624,00 / Monat für maximal 24 Monate (bei Splittung der Karenz von 20 + 4 Monate der Elternteile).

3. Variante (wie bisher):
Kindergeld in Höhe von EUR 800,00 / Monat für maximal 18 Monate (bei Splittung der Karenz von 15 + 3 Monate der Elternteile).

4. Variante (neu):
Kindergeld in Höhe von EUR 1.000,00 / Monat für maximal 14 Monate (bei Splittung der Karenz von 12 + 2 Monate der Elternteile). Diese Regelung kann nur für Kinder in Anspruch genommen werden, die am oder nach dem 1. Oktober 2009 geboren wurden. Die Auszahlung beginnt frühestens mit 1. Jänner 2010.

5. Variante (neu):
Einkommensabhängiges Kindergeld in Höhe von 80 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens aus dem Jahr vor der Geburt. Mindestens EUR 1.000,00 und maximal EUR 2.000,00 / Monat bei Regelung 12 + 2 Monate wie in Variante 4. Diese Regelung kann nur für Kinder in Anspruch genommen werden, die am oder nach dem 1. Oktober 2009 geboren wurden. Die Auszahlung beginnt frühestens mit 1. Jänner 2010.

Alleinerziehende, welche monatlich mit einem Einkommen von weniger als EUR 1.200,00 auskommen müssen, können auf Antrag bei jeder Variante die Kindergeldzahlungen um zwei Monate verlängern.

Die auch bisher bestehende Zuverdienstgrenze von EUR 16.200,00 jährlich bleibt weiterhin bestehen, wobei Eltern in Zukunft alternativ dazu bis zu 60 % ihres bisherigen Einkommens dazu verdienen dürfen, ohne das Kindergeld zu gefährden. Bei dem einkommensabhängigen Kindergeld (Variante 5) besteht allerdings eine Sonderregelung - der Zuverdienst ist dann auf EUR 5.800,00 jährlich beschränkt.