Neues Rechnungsmerkmal seit 01.07.2006

 


Wollen Sie Sich die Vorsteuer von hohen inländischen Rechnungen vom Finanzamt zurückholen, dann muss seit 1. Juli auch Ihre eigene Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nummer) auf der Rechnung stehen. Das kennt man bereits von den "Bauleistungsrechnungen" und von Rechnungen über innergemeinschaftliche Lieferungen. Alle Rechnungen über EUR 10.000,00 (inklusive Umsatzsteuer) sind davon betroffen. Das heißt: Hohe Eingangsrechnungen unbedingt gleich darauf kontrollieren, ob auch Ihre eigene UID-Nummer aufscheint.