Erhöhung der Pendlerpauschale ab 01. Juli 2007
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2007 wurde die Mineralölsteuer mit Wirkung 01.07.2007 erhöht (Näheres dazu in unserem News-Archiv). Um diese Erhöhung zumindest teilweise zu kompensieren, wurde gleichzeitig auch eine Erhöhung der Pendlerpauschale beschlossen.
Pendlerpauschale ab 01.07.2007
Kleine Pendlerpauschale:
20 - 40 km EUR 546,00
40 - 60 km EUR 1.080,00
über 60 km EUR 1.614,00
Große Pendlerpauschale:
02 - 20 km EUR 297,00
20 - 40 km EUR 1.179,00
40 - 60 km EUR 2.052,00
über 60 km EUR 2.931,00
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der kleinen Pendlerpauschale ist, dass die einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeit mindestens 20 km beträgt und die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels möglich und zumutbar ist. Die große Pendlerpauschale steht zu, wenn die einfache Fahrtstrecke mindestens 2 km beträgt und die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels unmöglich oder unzumutbar ist.
Nicht zumutbar wäre die Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel beispielsweise, wenn die Anfahrtszeit mit dem öffentlichen Verkehrsmittel unzumutbar lange dauert. Dies liegt laut Lohnsteuerrichtlinien vor, wenn die einfache Wegstrecke unter 20 km eine Fahrzeit von 1,5 Stunden, die Strecke von 20 km eine Fahrzeit von 2 Stunden und die Strecke ab 40 km eine Fahrzeit von 2,5 Stunden hervorruft. Weiters wäre eine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln dann nicht zumutbar, wenn der Steuerpflichtige unter einer dauernden starken Gehbehinderung leidet.
Gleichzeitig wurde für jene Arbeitnehmer, die aufgrund ihres niedrigen Einkommens keine Lohnsteuer zahlen müssen und damit von der Erhöhung der Pendlerpauschale nicht profitieren können, für die Jahre 2008 und 2009 ein Pendlerzuschlag geschaffen. Dieser erhöht die sogenannte "Negativsteuer" von EUR 110,00 auf EUR 200,00 jährlich.