Neue Werte in der Sozialversicherung
- Tägliche Höchstbeitragsgrundlage: EUR 131,00
- Monatliche Höchstbeitragsgrundlage: EUR 3.930,00
- Jährliche Höchstbeitragsgrundlage für Sonderzahlungen: EUR 7.860,00
- Monatliche Höchstbeitragsgrundlage für freie Dienstverhältnisse ohne Sonderzahlungen: EUR 4.585,00
- Tägliche Geringfügigkeitsgrenze: EUR 26,80
- Monatliche Geringfügigkeitsgrenze: EUR 349,01