Änderungen beim Kinderbetreuungsgeld ab 2008
Durch die Reform wird der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes ab 2008 um zwei Bezugsvarianten erweitert und die Zuverdienstgrenze erhöht.
Bisher konnte das Kinderbetreuungsgeld in Höhe von EUR 436,00 pro Monat bis längstens zum 36. Lebensmonat des Kindes bezogen werden.
Dazu treten ab 1.1.2008 zwei weitere Möglichkeiten - EUR 624,00 pro Monat für längstens 24 Monate oder EUR 800,00 pro Monat für maximal 18 Monate.
Auch Eltern, deren Kinder vor dem 1.1.2008 geboren wurden, erhalten die Möglichkeit, ab 1.1.2008 das höhere Kinderbetreuungsgeld für einen kürzeren Zeitraum zu beantragen. Ein solcher Umstieg ist allerdings nur einmal möglich. Er führt jedoch zu keiner Bezugsverlängerung des Kinderbetreuungsgeldes, sondern zu einer Nachzahlung für Zeiträume vor 2008. Ein Umstiegsantrag muss bis spätestens 30.6.2008 gestellt werden.
Die Zuverdienstgrenze wird ab 1.1.2008 von EUR 14.600,00 auf EUR 16.200,00 angehoben. Zudem wurde eine Einschleifregelung im Zusammenhang mit Rückzahlungen von Kinderbetreuungsgeld bei Überschreitung der Zuverdienstgrenze eingeführt.