Neue Werte in der Sozialversicherung
Für das Jahr 2009 wurden die sozialversicherungsrelevanten Werte wie folgt festgesetzt:
- Höchstbeitragsgrundlage: EUR 4.020,00
- tägliche Höchstbeitragsgrundlage: EUR 134,00
- jährliche Höchstbemessungsgrundlage für Sonderzahlungen: EUR 8.040,00
- Höchstbeitragsgrundlage für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: EUR 4.690,00
- Geringfügigkeitsgrenze: EUR 357,74
- tägliche Geringfügigkeitsgrenze: EUR 27,47