Änderungen für Selbständige ab 2008
BMVG: Selbständige, die nach dem GSVG in der Krankenversicherung pflichtversichert sind, werden ab 1.1.2008 verpflichtend in die Selbständigenvorsorge einbezogen.
Für freiberuflich Selbständige (z.B. Notare und Rechtsanwälte) sowie Land- und Forstwirte wird eine Selbständigenvorsorge in Form eines "Opting-in-Modells" geschaffen. Bis 31.12.2008 bzw. innerhalb eines Jahres nach Aufnahme der Erwerbstätigkeit können sich freiberuflich Selbständige sowie Land- und Forstwirte zur Beitragsleistung in eine MV-Kasse verpflichten. Die einmal getroffene Entscheidung ist aber für die gesamte Dauer der Pflichtversicherung bzw. Berufsausübung verpflichtend.
Die Beitragsgrundlagen für die Beitragsleistung zur Selbständigenvorsorge ergeben sich aus den jeweiligen Pflichtversicherungen und sind im Gegensatz zu Arbeitnehmerbeiträgen mit der jährlichen Höchstbeitragsgrundlage begrenzt. Zum Ausschluss von etwaigen Nachberechnungen soll nur die jeweilige vorläufige Beitragsgrundlage ohne Nachbemessungen für die Berechnung der Beitragshöhe maßgeblich sein.
Pflichtbeiträge, die ein Unternehmer im Rahmen der Selbständigenvorsorge leistet, werden als Betriebsausgabe abzugsfähig sein, egal ob eine Verpflichtung zum Abschluss einer Selbständigenvorsorge besteht oder die Möglichkeit des "Opting-in" in Anspruch genommen wurde.
Die Bezüge, die aus den MV-Kassen im Rahmen der Selbständigenvorsorge bezogen werden, werden ebenso wie für Arbeitnehmer einer Lohnsteuer von 6 % unterliegen. Wird der Abfertigungs- oder Kapitalbetrag an die dafür vorgesehenen Institutionen übertragen und in weiterer Folge als laufende Rente ausbezahlt, wird diese steuerfrei sein.
Hat der Selbständige bereits für seine Arbeitnehmer eine MV-Kasse ausgewählt, ist diese auch zwingend für ihn heranzuziehen. Andernfalls ist innerhalb von 6 Monaten eine MV-Kasse auszuwählen.
Senkung der Krankenversicherungsbeiträge: Der Beitragssatz in der Krankenversicherung nach dem GSVG wurde von 9,1 % auf 7,65 % gesenkt.
Option zur Arbeitslosenversicherung: Ab 1.1.2009 wird allen Erwerbstätigen im Rahmen eines Optionen-Modells der Zugang zur Arbeitslosenversicherung ermöglicht.