Neue Werte in der Sozialversicherung
Für das Jahr 2010 wurden die sozialversicherungsrelevanten Werte wie folgt festgesetzt:
- Höchstbeitragsgrundlage: EUR 4.110,00
- tägliche Höchstbeitragsgrundlage: EUR 137,00
- jährliche Höchstbemessungsgrundlage für Sonderzahlungen: EUR 8.220,00
- Höchstbeitragsgrundlage für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: EUR 4.795,00
- Geringfügigkeitsgrenze: EUR 366,33
- tägliche Geringfügigkeitsgrenze: EUR 28,13