Neue Werte in der Sozialversicherung

 

Für das Jahr 2010 wurden die sozialversicherungsrelevanten Werte wie folgt festgesetzt:

 

  • Höchstbeitragsgrundlage: EUR 4.110,00

  • tägliche Höchstbeitragsgrundlage: EUR 137,00

  • jährliche Höchstbemessungsgrundlage für Sonderzahlungen: EUR 8.220,00

  • Höchstbeitragsgrundlage für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: EUR 4.795,00

  • Geringfügigkeitsgrenze: EUR 366,33

  • tägliche Geringfügigkeitsgrenze: EUR 28,13