Lehrlingsausbildungsförderung

 

Derzeit gebührt für jedes Lehrverhältnis eine Prämie von EUR 1.000,00 pro Lehrling und Lehrjahr. Nun wurde ein umfassendes Fördersystem zur Lehrausbildung vom Nationalrat beschlossen. Für Lehrverhältnisse ab dem 28. Juni 2008 gebührt eine Basisförderung, die nach der Höhe der bezahlten Lehrlingsentschädigung und den Lehrjahren gestaffelt ist. Im ersten Lehrjahr beträgt die Förderung 3 Lehrlingsentschädigungen, im zweiten Lehrjahr 2 Lehrlingsentschädigungen und 1 Lehrlingsentschädigung erhält man im dritten und vierten Lehrjahr. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, weitere betriebliche Förderungen in Anspruch zu nehmen (Orientierung an qualitätsbezogenen Merkmalen).