Erhöhung der Überstundenzuschläge ab 2009

 

Ab 01. Jänner 2009 sind die Zuschläge für die ersten zehn (bisher: fünf) Überstunden im Monat steuerfrei. Maximal können jedoch nur EUR 86,00 pro Monat steuerfrei gestellt werden. Für Arbeitnehmer mit einer Grenzsteuerbelastung von 50 % bedeutet das immerhin eine zusätzliche Steuerersparnis von ca. EUR 250,00 pro Jahr.