Änderungen bei freien Dienstverhältnissen

 

Ab 2010 unterliegen auch freie Dienstverhältnisse der Kommunalsteuer (3 %) sowie dem Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (4,5 %).

Dies bedeutet also eine Verteuerung der freien Dienstverhältnisse für den Dienstgeber in Höhe von 7,5 %.

Paradoxerweise wird die Änderung mit der Einführung des 13%igen Gewinnfreibetrages ab 2010 begründet, welchen der freie Dienstnehmer geltend machen kann (und nicht der Dienstgeber !).