Änderungen bei der Umsatzsteuervoranmeldung

 

Der Gesetzgeber hat für die laufenden Umsatzsteuervoranmeldungen wichtige Neuerungen eingeführt:

 

  • Die Grenze für den vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungszeitraum wurde von EUR 30.000,00 auf EUR 100.000,00 angehoben. Unternehmer sind daher erst ab Vorjahresumsätzen von EUR 100.000,00 zur monatlichen Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung und damit verbundenen monatlichen Zahlung der Umsatzsteuer verpflichtet. Für Umsätze darunter kann die Voranmeldung und Zahlung quartalsweise erfolgen.

  • Im Gegenzug wurde die Grenze zur verpflichtenden Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung von EUR 100.000,00 auf EUR 30.000,00 gesenkt. Das bedeutet, daß bereits ab einem Vorjahresumsatz von EUR 30.000,00 Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtend eingereicht werden müssen.

  • Für Kleinunternehmer im Sinne des UStG wurde die Grenze zur Abgabe einer jährlichen Umsatzsteuererklärung von EUR 7.500,00 auf EUR 30.000,00 angehoben. Bei Umsätzen unter dieser neuen Grenze kann die Abgabe einer Umsatzsteuererklärung entfallen.