Bundesfinanzgericht ab 01. Jänner 2014
Durch die Einführung des Bundesfinanzgerichtes (BFG) wird ab 01. Jänner 2014 das Rechtsmittel der Berufung in das Rechtsmittel der Bescheidbeschwerde geändert, wobei die Bescheidbeschwerde inhaltlich grundsätzlich der derzeitigen Rechtslage über die Berufung entspricht. So beträgt unter anderem die Rechtsmittelfrist weiterhin einen Monat. Beschwerdevorentscheidungen (alt: Berufungsvorentscheidung) werden zwingend zu erlassen sein und liegen nicht mehr im Ermessen der Finanzämter. Wenn sowohl der Beschwerdeführer als auch die Abgabenbehörde die Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung nicht anstreben bzw. beabsichtigen, ist keine Beschwerdevorentscheidung zu erlassen.