Abgabenänderungsgesetz 2014
Gewinnfreibetrag: Wertpapiere zählen nur noch in Form von Wohnbauanleihen zu den begünstigten Wirtschaftsgütern
Zukünftig werden für die Geltendmachung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages neben abnutzbaren körperlichen Wirtschaftsgütern mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren nur noch Wohnbauanleihen zu den begünstigen Wirtschaftsgütern zählen, alle anderen Wertpapiere nicht mehr. Diese Änderung gilt für Wirtschaftsjahre, die nach dem 30. Juni 2014 enden und ist bis Ende 2016 befristet.
"GmbH light" wird wieder neu geregelt
Ab dem 01. März 2014 ist die Aufbringung des Mindeststammkapitals bei der Neugründung von GmbHs auch weiterhin erleichtert (Gründung mit einem tatsächlichen Kapitaleinsatz von EUR 5.000,00 möglich), jedoch zeitlich befristet auf 10 Jahre. Die ursprünglich in der Regierungsvorlage für gründungsprivilegierte GmbHs vorgesehene Verpflichtung zur Bildung einer jährlichen Rücklage ist entfallen. Auch hinsichtlich der Mindestkörperschaftsteuer sind Neugründungen weiterhin steuerlich begünstigt. Für bestehende "Alt-GmbHs" beträgt die Mindestkörperschaftsteuer jedoch wieder EUR 1.750,00 pro Jahr.
Wesentliche Verschärfung bei der Geltendmachung von Auslandsverlusten
Ab dem Veranlagungsjahr 2015 kommt es spätestens nach drei Jahren zu einer automatischen Nachversteuerung von Verlusten aus ausländischen Einkunftsquellen, wenn diese aus Ländern ohne umfassende Amtshilfe stammen (hierfür kommen nur Länder außerhalb der EU in Frage). Beisher erfolgte eine Nachversteuerung von Auslandsverlusten aus diesen betroffenen Ländern nur dann, wenn die Verluste in späteren Jahren im Ausland verwertet werden konnten.
Einschränkung der Abzugsfähigkeit von Zinsen und Lizenzgebühren aus Niedrigsteuerländern
Ab 01. März 2014 sind Zinsen- und Lizenzaufwendungen, welche gegenüber (ausländischen) Konzerngesellschaften erbracht werden, nur mehr dann als Betriebsausgabe abzugsfähig, wenn diese Leistungen bei der empfangenden Konzerngesellschaft einer effektiven Besteuerung von mindestens 10 Prozent unterliegen.
Gruppenbesteuerung - Firmenwertabschreibung für Beteiligungserwerb enfällt
Für Beteiligungserwerbe ab 01. März 2014 kann zukünftig keine Firmenwertabschreibung mehr im Zusammenhang mit der Anschaffung von Beteiligungen im Rahmen einer Unternehmensgruppe geltend gemacht werden. Firmenwertabschreibungen, die bis dato steuerlich geltend gemacht wurden, können entsprechend den geplanten gesetzlichen Bestimmungen weiterhin abgesetzt werden, sofern sich der steuerliche Vorteil auss der Firmenwertabschreibung auf den Kaufpreis ausgewirkt hat.
100%iger Verlustabzug bei natürlichen Personen möglich
Ab der Veranlagung 2014 fällt die Einschränkung, dass lediglich 75 Prozent der Verluste mit dem steuerpflichtigen Einkommen des laufenden Jahres verrechnet werden (= Vortragsgrenze) für natürliche Personen und Gesellschafter einer Personengesellschaft weg, es können daher zukünftig 100 Prozent der Verluste aus vorangegangenen Jahren als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Abzugsfähigkeit von freiwilligen Abfertigungen
Freiwillige Abfertigungen sind bei Beendigung eines Dienstverhältnisses beim Dienstgeber nur mehr dann steuerlich abzugsfähig, wenn sie beim Dienstnehmer der begünstigten Besteuerung von 6 % unterliegen. Die Anzahl der maximal begünstigen Monatsbezüge schwankt dabei - abhängig von der nachgewiesenen Dienstzeit des Dienstnehmers - zwischen 3 und 15 Monatsgehältern bis zur Höhe der 9-fachen monatlichen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage.
Lohnsteuer / Lohnverrechnung
Beim Sachbezug von Dienstautos wird unter Beibehaltung der Luxustangente von EUR 40.000,00 die Höchstbemessung auf EUR 48.000,00 angehoben - somit erhöht sich der maximale monatliche Sachbezug von EUR 600,00 auf EUR 720,00 (halber Sachbezug von EUR 300,00 auf EUR 360,00).
Abgabenbegünstigte Mitarbeitererfolgsbeteiligung (evt. begünstige Prämie für Arbeitgeber, die keinen Gewinn ausweisen können): max. 10 Prozent des Bilanzgewinnes, max. EUR 1.000,00 pro Mitarbeiter pro Jahr, pauschal mit 25 Prozent besteuert, befristet auf 3 Jahre.
Im Zuge der Steuerreform vereinfachte Lohnverrechnung und Harmonisierung der Bemessungsgrundlagen im ASVG und im EStG. Zusammenfassung der Beitragsgruppen.
Einheitliche Prüfstandards werden bei der gemeinsamen Prüfung aller lohnabhäniggen Abgaben bis 2016 etabliert.
Sonstige Steuern und Abgaben
Erleichterte Eigenkapitalfinanzierung durch Abschaffung der Gesellschaftsteuer ab 01. Jänner 2016, Kompensation durch Abschaffung der Absetzbarkeit von Zinsaufwendungen an Finanzierungsgesellschaften in Niedrigsteuerländer und Steueroasen.
Die Bankenabgabe wird unter Beibehaltung des derzeitigen Aufkommens auf die Bemessungsgrundlage Bilanzsumme umgestellt, der Satz für den Sonderbeitrag zur Stabilitätsabgabe wird gleichzeitig auf 45 Prozent erhöht.
Für Betriebe ab 25 Mitarbeitern wird eine Beschäftigungsquote für ältere Arbeitnehmer festgelegt. Anstelle der Auflösungsabgabe tritt für alle Betriebe, die über 25 Mitarbeiter beschäftigen und nicht ausreichend Mitarbeiter über 55 Jahren beschäftigen, ab 2017 eine neue Abgabe für altersgerechte Arbeitsplätze in Kraft. Diese ist gegenüber der Auflösungsabgabe aufkommensneutral.
In Zusammenarbeit mit den Finanzausgleichspartnern und den anderen Ressorts wird das BMF bis Ende 2015 einen Begutachtungsentwurf für den Gebührenreform erarbeiten.
Entfall der Mietvertragsgebühr zumindest für unter 35-Jährige bei erstmaligem Mietvertragsabschluss zwecks Hauptwohnsitzbegründung.
Kleinstbetragsrechnungen werden von EUR 150,00 auf EUR 400,00 erhöht.
Die NoVA soll vereinfacht, ihr Lenkungseffekt damit gleichzeitig verstärkt werden.
Für die motorbezogene Versicherungssteuer sowie die KFZ-Steuer wird ein Stufensystem eingeführt, sodass auf Fahrzeuge mit höherer Motorisierung auch ein höherer Betrag anfällt.
Erhöhung der Alkoholsteuer um 20 %.
Unter Maßgabe der europäischen Vorgaben wird die Schaumweinsteuer (inklusive Prosecco) auf EUR 1,00 / Liter erhöht.
Die Tabaksteuer wird in den kommenden vier Jahren stufenweise angehoben.
Lohnnebenkostensenkung durch AUVA Beitragssenkung (0,1 Prozentpunkte ab 01. Jänner 2014) und IESG (0,1 Prozentpunkte ab 01. Jänner 2015)
Einführung einer Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft Neu.
Gründung eines Amtes für Betrugsbekämpfung im Bundesministerium für Finanzen.
Bei Geldwäschemeldungen mit Verdacht auf Steuerhinterziehung soll das Verwertungsverbot nicht mehr angewendet werden.
Informationen über Anmeldungen bei der Sozialversicherung sind der Finanzverwaltung zu übermitteln.
Glückspielvergehen haben zu einer abgabenrechtlichen Prüfung zu führen.
Reform und Weiterentwicklung der Familienleistungen, insbesondere der Familienbeihilfe nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten ab 01. Juli 2014, und der steuerlichen Berücksichtigung von Kindern, mit dem Ziel, Familienförderung zu bündeln, transparenter zu gestalten und den Familien breit zugänglich zu machen. Mittelfristig sollen Familienleistungen erhöht werden.
Abschaffung des Wareneingangsbuches.
Praktikable Regelung von haushaltsnahen Dienstleistungen in Privathaushalten; Evaluierung des Dienstleistungsschecks.