Neue Werte in der Sozialversicherung
Der Dienstgeberbeitrag wird von 4,5 % auf 4,1 % der Beitragsgrundlage gesenkt.
Für das Jahr 2017 wurden die sozialversicherungsrelevanten Werte wie folgt festgesetzt:
- Höchstbeitragsgrundlage: EUR 4.980,00
- tägliche Höchstbeitragsgrundlage: EUR 166,00
- jährliche Höchstbemessungsgrundlage für Sonderzahlungen: EUR 9.960,00
- Höchstbeitragsgrundlage für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: EUR 5.810,00
- Geringfügigkeitsgrenze: EUR 425,70
- tägliche Geringfügigkeitsgrenze: entfällt ab 01. Jänner 2017
Die Auflösungsabgabe für das Jahr 2017 beträgt EUR 124,00.